Grundsicherungsleistungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine


Seit dem 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen im Rentenalter haben Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die finanziellen Leistungen sichern Ihren Lebensunterhalt und umfassen Leistungen für die Unterkunft und Heizung.
  • Die Grundsicherung nach dem SGB II unterstützt Sie ferner mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
  • Für die Umsetzung der Aufgaben nach dem SGB II sind die Jobcenter zuständig.
  • Für Personen im Rentenalter und die damit verbundene Gewährung der Sozialhilfe nach dem SGB XII ist die Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. Soziales, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld,
    Tel. 06782/15-0, zuständig. Ihr Anliegen können Sie auch per E-Mail an: poststelleinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1oklandkreis-birkenfeld.de richten.

 

Antragstellung, SGB II – Jobcenter

Um SGB II Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

  • Die Antragsformulare auf Arbeitslosengeld II sowie Ausfüllhinweise zum Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie außerdem auf der Internetseite » www.jobcenter.digital > Downloads > weitere Downloads.
  • Über die Homepage unseres Jobcenters erhalten Sie auch die Rufnummern, zur telefonischen Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeitenden, um Antragsformulare anzufordern oder einen Beratungstermin zu vereinbaren: https://www.jobcenter-birkenfeld.de/

 

Antragstellung Sozialhilfe, SGB XII – Kreisverwaltung Birkenfeld

Um SGB XII Leistungen über die Kreisverwaltung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

  • Der Antrag kann bei der Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. Soziales, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld, Tel. 06782/15-0, angefordert werden. Ihr Anliegen können Sie auch per E-Mail an: poststelle@landkreis-birkenfeld.de richten. Sie finden den Antrag online unter

https://www.landkreis-birkenfeld.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=310&id=412739#substart

 

Kranken-/Pflegeversicherung

Sie sind als Bezieherin oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Näheres entnehmen Sie dem Antragsformular „Hauptantrag“ in der Rubrik Kranken- und Pflegeversicherung. 

Bezieherinnen oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII können sich zu Fragen der Krankenversicherung an die Kreisverwaltung Birkenfeld wenden. Informationen erteilt Frau Klatt, Kreisverwaltung, Abt. Soziales, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld, Tel. 06782/15-416 oder per E-Mail an: g.klattinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1oklandkreis-birkenfeld.de

 

Auszahlung/Konto

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt monatlich im Voraus. Die Leistungen zur Grundsicherung erhalten Sie kostenfrei, wenn Sie die Geldleistungen auf Ihr Konto oder eines von Ihnen benannten Dritten überweisen lassen.

Sie können mit einem gültigen ukrainischen Ausweisdokument (bisherige Ausnahme Bürgerpass (ohne Lichtbild)) grundsätzlich problemlos ein Basiskonto bei Geldinstituten eröffnen.

Informationsflyer in ukrainischer Sprache
 

Weitere allgemeine Informationen

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine 

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