Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Als gemeinsame Einrichtung unterliegt Jobcenter Landkreis Birkenfeld dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.
Das Organigramm vom Jobcenter Landkreis Birkenfeld finden Sie hier:
Die Aktenpläne für SGB II der Bundesagentur für Arbeit sind hier abrufbar.
Die Vereinbarungen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitssuchende können Sie hier abrufen.
Das Jobcenter Landkreis Birkenfeld wendet die Weisungen bzw. Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) an.
Sie finden diese Weisungen unter folgendem Link:
Weitere Informationen rund ums Jobcenter finden Sie auch in unserem Downloadcenter.