Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Anmerkung für Geringverdiener
Ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes nach dem SGBII kann auch bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Den Antrag für Bildung und Teilhabe finden Sie hier.