Informationen für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer!
Ab 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchenden nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
Hier erhalten Sie nähere Informationen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger - Das Bürgergeld kommt zum 01.01.2023
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle erste Informationen zum neuen Bürgergeld-Gesetz geben.
Die wichtigste vorweg - niemand, der bislang im Bezug von Arbeitslosengeld II steht muss zum Januar einen neuen Antrag auf das Bürgergeld stellen. Die erhöhten Regelsätze werden automatisch angepasst und ausgezahlt. Es ist keine Vorsprache und auch kein Anruf beim Jobcenter notwendig.
Die Antragsformulare, Bescheide und sonstige Schriftstücke des Jobcenters werden schrittweise auf das Bürgergeld umgestellt. Bis zum 30.06.2023 können übergangsweise auch weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden.
Wer im Jahr 2023 einmalig durch hohe Heizkosten belastet wird, kann beim Jobcenter außerdem prüfen lassen, ob für ein Monat Anspruch auf Bürgergeld vorliegt. Dies betrifft sowohl Heizkostennachzahlungen, als auch die Beschaffung von Brennstoffen wie zum Beispiel Öl oder Pellets.
Der erforderliche Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat der Zahlungsverpflichtung gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich noch bis April 2023 gestellt werden. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Eine Bewilligung für einen Monat setzt das Vorliegen aller weiteren Leistungsvoraussetzungen voraus. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem Monat. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.
Der Antrag sollte möglichst digital über Jobcenter.digital gestellt werden. Der digitale Zugang bietet einen einfachen Zugang zu den Leistungsanträgen in mehreren Sprachen und eine hohe Transparenz zum jeweiligen Bearbeitungsstand des Antrags.
Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis, dass bei hohem Antragsaufkommen ggfs. eine gewisse Bearbeitungszeit zu erwarten ist.
Auf der Startseite der Homepage der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/ erhält man einen direkten Zugang zur Lexikonseite, auf der viele Fragen direkt beantwortet werden: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.
Ihr Andreas Lemens
Geschäftsführer
Jobcenter Landkreis Birkenfeld