Die Vorsprache bei Ihrer Integrationsfachkraft

Zusammen mit der Ausgabe der Antragsunterlagen wird Ihnen ein Termin für die Arbeitsvermittlung ausgehändigt. Es erfolgt bereits nach der Antragsausgabe ein Gespräch oder Sie erhalten zeitnah einen Termin. Das Gespräch führt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus der Vermittlung oder aus dem Fallmanagement.
In jedem Fall wird sich die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter mit Ihnen über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang unterhalten und zusammen mit Ihnen eine sogenannte Stärken- und Potenzialanalyse erarbeiten.
Außerdem werden Ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten erfasst, die Sie für Ihren angestrebten Zielberuf besitzen.
Ihre Ansprechpartner erfragen lediglich die Daten von Ihnen, die sie für die Vermittlung und Beratung benötigen.
Bitte beachten Sie
Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz.
Mehr zum Thema Datenschutz können Sie dem Kapitel 14 entnehmen.
Gute Beratung und erfolgreiche Vermittlung können nur mit Ihrer Hilfe erfolgen.
Aus diesem Grund werden Sie auch nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Zielen befragt.
Aus den zusammengetragenen Erkenntnissen wird mit Ihnen ein Integrationsplan erstellt. Ihre Integrationsfachkraft wird Ihnen in diesem Gespräch auch – wenn möglich – ein Sofortangebot für eine Arbeitsaufnahme oder eine Qualifizierung machen.
Sie wird Sie zudem über Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsuche, bei der Arbeitsaufnahme oder bei der beruflichen Weiterbildung beraten.
Tipp
Erste Hilfestellungen für die Erstellung einer Bewerbung können Sie dem Kapitel 16 entnehmen
Zusammenfassung
Das Ziel der Integrationsfachkraft ist es, zusammen mit Ihnen einen Weg zu finden, um Sie zeitnah in Arbeit zu vermitteln (oder Ihre Beschäftigung auszubauen), um Ihre Hilfebedürftigkeit zu mindern oder dauerhaft
zu beenden.