Kosten zur Anschaffung von digitalen Endgeräten wie z. B. Computer, Laptop, Tablet für die Teilnahme am Distanz-Schulunterricht können seit 01. Februar 2021 durch das Jobcenter übernommen werden. Eine Bewilligung setzt im Wesentlichen voraus, dass ein entsprechender Ausstattungsbedarf für schulische Zwecke zwingend besteht und dieser nicht anderweitig gedeckt werden kann. Ein Ausstattungsbedarf besteht danach vor allem dann nicht, wenn geeignete Geräte durch die Schule leihweise zur Verfügung gestellt werden können.
Zur Vereinfachung der Antragstellung steht Ihnen auf unserer Homepage in der Rubrik Downloadcenter unter der Bezeichnung „Antrag digitale Endgeräte“ ein entsprechendes Antragsformular nebst Bescheinigung zur Vorlage in der Schule zum Abruf bereit.