Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden

Arbeitgeber sind seit Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung seit dem 01. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Die BA weist arbeitslose Kundinnen und Kunden deshalb darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Mehr dazu in folgender Pressemitteilung: 

Pressemitteilung Arbeitsunfähigkeit

 

 

 

jobcenter.digital

Terminwunsch per E-Mail

Wichtige Jobcenter Angelegenheiten schnell und bequem online erledigen:

www.jobcenter.digital

Dienststelle Idar-Oberstein

Hauptstraße 86
55743 Idar-Oberstein

Zuständigkeit:

  • VG Herrstein-Rhaunen
  • Stadt Idar-Oberstein

06781 / 5685 - 0

Dienststelle Birkenfeld

Schneewiesenstr. 26
55765 Birkenfeld

Zuständigkeit:

  • VG Birkenfeld
  • VG Baumholder
  • Stadt Birkenfeld

06782 / 9930 - 0

Weitere Informationen

Downloadcenter

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente für Sie zum Download.
Downloadcenter

So finden Sie uns

Hier finden Sie die Dienststelle in Idar-Oberstein und Birkenfeld.
Kontakt

Wir stellen uns vor!

Die Jobcenter in Rheinland-Pfalz.
https://youtu.be/tbW8CCWQV8E